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Wie werde ich Notfallseelsorger/in

- Anforderungsprofil für Notfallseelsorger/innen
o Alter ca. 25 – 65 Jahre (obere Altersgrenze) - analog dem
Landesfeuerwehrgesetz

o i.d.R. Abschluss einer Berufsausbildung
o eigenständige Lebensführung
o psychische und physische Belastbarkeit
o Ausgeprägtes Einfühlungsvermögen
o Geduld und Fähigkeit zum Zuhören
o Bewusstsein der Endlichkeit und der eigenen Existenz
o Zuverlässigkeit
o Klarheit über die eigene Motivation, in der Notfallseelsorge mitzuarbeiten
o Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung incl. eigene Supervision
o Eigene Erfahrung im Umgang mit dem Tod kann hilfreich sein
o Zeit und Freiräume zur Aus und Fortbildung und zur Ausübung des
Dienstes

o Absolute Wahrung der Schweigepflicht


- Aufnahmeverfahren
o Schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Notfallseelsorge
o Info-Material über NFS wird zugeschickt
o Bei weiterem Interesse: Einladung zum Gespräch durch Aufnahmeteam,
entscheidet über Zulassung zur Ausbildung

o Selbstverpflichtung zur Teilnahme am Pflichtteil der NFS Ausbildung
o Danach, spätestens nach einem Jahr, erneutes Gespräch über
Erfahrungen in der Ausbildung und ggf. Zulassung zum Dienst in der
NFS.

o Anmeldung bei der jeweiligen FFW
o Aufnahme in die Feuerwehr
o Offizielle Aussendung durch die Kirchen