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Wie werde ich Notfallseelsorger/in
- Anforderungsprofil für Notfallseelsorger/innen
o Alter ca. 25 – 65 Jahre (obere Altersgrenze) - analog dem Landesfeuerwehrgesetz o i.d.R. Abschluss einer Berufsausbildung o eigenständige Lebensführung o psychische und physische Belastbarkeit o Ausgeprägtes Einfühlungsvermögen o Geduld und Fähigkeit zum Zuhören o Bewusstsein der Endlichkeit und der eigenen Existenz o Zuverlässigkeit o Klarheit über die eigene Motivation, in der Notfallseelsorge mitzuarbeiten o Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung incl. eigene Supervision o Eigene Erfahrung im Umgang mit dem Tod kann hilfreich sein o Zeit und Freiräume zur Aus und Fortbildung und zur Ausübung des Dienstes o Absolute Wahrung der Schweigepflicht - Aufnahmeverfahren
o Schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Notfallseelsorge o Info-Material über NFS wird zugeschickt o Bei weiterem Interesse: Einladung zum Gespräch durch Aufnahmeteam, entscheidet über Zulassung zur Ausbildung o Selbstverpflichtung zur Teilnahme am Pflichtteil der NFS Ausbildung o Danach, spätestens nach einem Jahr, erneutes Gespräch über Erfahrungen in der Ausbildung und ggf. Zulassung zum Dienst in der NFS. o Anmeldung bei der jeweiligen FFW o Aufnahme in die Feuerwehr o Offizielle Aussendung durch die Kirchen |
